Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall der vorzeitigen Berufsunfähigkeit.

Man unterscheidet zwischen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in einer Lebens- oder Rentenversicherung.

Wird eine versicherte Person während der vereinbarten Versicherungsdauer zu mindestens 50 % berufsunfähig, so wird die vereinbarte Leistung (Rente und ggf. Beitragsbefreiung für die Lebensversicherung) fällig. Die Rentenzahlung endet, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % sinkt, die versicherte Person stirbt oder die vereinbarte Leistungsdauer abläuft.

Die Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit ergibt sich aus den Folgen der eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigung durch Unfall oder Erkrankung, d.h. ob und in welchem Maß der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann.

Beratungshinweise

Das Risiko, die eigene Arbeitskraft zu verlieren, ist sehr groß. Jeder dritte Mann und jede fünfte Frau scheiden aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Dafür sind nicht nur Unfälle, sondern vor allem Rückenleiden und Herz- bzw. Gefäßerkrankungen verantwortlich.

Der gesetzliche Schutz bei Berufsunfähigkeit ist bereits jetzt völlig unzureichend.

Zum 1. Januar 2001 greift zusätzlich ein neues Rentenrecht, das weitere Verschlechterungen mit sich bringt. Alle, die nach dem 1.1.1962 geboren sind, erhalten im Falle der Berufsunfähigkeit keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur eine deutlich geringere Erwerbsminderungsrente. Die private Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos ist deshalb unerlässlich. Wir finden für Sie die individuelle Versicherungslösung mit einem erstklassigen Preis-/Leistungsverhältnis.