Gebäude

Jeder Hausbau oder größere Umbaumaßnahme ist mit vielen Risiken verbunden. Bestimmte Risiken können durch den Abschluss von Versicherungen auf den Versicherer übertragen werden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Den Bauherren treffen als Veranlasser einer Baumaßnahme Verkehrssicherungs-, Überwachungs- und Auswahlpflichten.

Als Bauherr haften Sie für alle Schäden, welche an Gegenständen oder Personen auf Ihrer Baustelle bzw. Grundstücke entstehen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherrn vor den finanziellen Folgen eines Schadens.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt sowohl den Bauherrn und als auch den Bauunternehmer vor unvorhergesehenen Schäden, die während der Bauzeit auftreten. Die Versicherung übernimmt im Schadenfall die Kosten, die bei der Wiederherstellung einer bereits erbrachten Leistung anfallen.

Versichert werden Gebäude aller Art gegen unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung während der Bauzeit.

Versicherungsumfang: Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, mangelnde Bauaufsicht, Sturm, Hochwasser, Diebstahl von eingebautem Material, sonstige Bauunfälle. Für Altbauten, an denen im Zuge der Neubaumaßnahmen Arbeiten durchgeführt werden, kann Teil- oder Ganzeinsturz mitversichert werden. Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion können mitversichert werden falls anderweitig kein Versicherungsschutz besteht (Feuerversicherung). 

Nicht versicherte Gefahren: Leistungsmängel, normale Witterungseinflüsse, Verstöße gegen anerkannte Regeln der Technik, Krieg, Innere Unruhen, Streik, Kernenergie.

Rohbau-Feuerversicherung

Die Rohbau-Feuerversicherung schützt bei Schäden, die am Rohbau durch Brand, Explosionen und Blitzeinschläge entstehen. Die Versicherung übernimmt im Schadenfall die Kosten für die Wiederherstellung des Zustandes, der vor Schadenseintritt erreicht worden war. Fahrlässigkeit und Brandstiftung sind im Versicherungsumfang eingeschlossen.

Wird eine Wohngebäudeversicherung vor Baubeginn abgeschlossen, ist oftmals die RohbauFeuerversicherung prämienfrei enthalten. Bei Fertigstellung des Gebäudes wandelt sich die Rohbau-Feuerversicherung in eine Gebäudeversicherung um, die neben Feuerschäden u.a. auch Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden beinhaltet. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für den Abschluss einer Rohbau-Feuerversicherung. Erfolgt die Finanzierung des Objektes jedoch über einen Kredit, dann wird die kreditgebende Bank eine Rohbau-Feuerversicherung fordern, da sich die Bank so gegen einen Wertverlust des Objekts im Schadensfall absichert.