Luftfahrzeuge

Der Halter eines Luftfahrzeuges ist laut Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet eine HalterHaftpflichtversicherung für das Luftfahrzeug abzuschließen. Außerdem ist es gesetzlich verpflichtend eine Passagierhaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn Passagierflüge auf Basis eines Beförderungsvertrages (z.B. gegen Entgelt) erfolgen. Anstelle dieser beiden Einzelversicherungen kann eine CSL (Combined Single Limited) Versicherung abgeschlossen werden.

Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung sollte eine Kasko-Versicherung abgeschlossen werden. Die Kasko-Versicherung deckt Schäden, die an Ihrem Luftfahrzeug entstehen. z.B. durch:

  • Kollision
  • Diebstahl
  • Elementarereignisse
  • Feuer
  • Glasbruch
  • Marder